Leistungsbewertung und Zeugnisse

 

Die Leistungsbewertung sowie die Zeugnisse der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf richten sich nach den Förderschwerpunkten der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Kinder mit den Förderschwerpunkten ES, SQ,KM, HK und SE werden zielgleich, d.h. nach den Richtlinien der Grundschule unterrichtet und bewertet. Sie erhalten das Zeugnis nach den Bestimmungen der Grundschule. Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten LE und GG werden zieldifferent, d.h. nach den Empfehlungen für die jeweiligen Förderschwerpunkte unterrichtet und bewertet. Bei den zieldifferenten Förderschwerpunkten werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. (Quelle/ Vorgaben der Landes NRW / z.B. ab § 32 AOSF)

Die Sorge vieler Eltern von Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, dass ihr Kind beim GL langsamer arbeitet, weil es auf die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf „warten“ muss, ist somit unbegründet. Die Klassen werden nach den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. Geistige Entwicklung erhalten differenziertes Material, welches ihrem individuellen Förderplan und den Richtlinien ihrer Förderschwerpunkte entspricht. Die Schülerinnen und Schüler, die zieldifferent unterrichtet werden, müssen nicht zwingend die Ziele der Grundschule erreichen.

 

Weitere Informationen: Schulprogramm